Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht
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Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte
Zielgruppe Personalverantwortliche, Beschäftigte in Personalreferaten/-dezernaten sowie Mitglieder von Interessenvertretungen Seminarbeschreibung Seit dem 1. Januar 2015 kann mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes Brandenburg ein Langzeitkonto nach § 116 SGB IV in Verbindung mit § 10 Abs. 6 TV-L bzw. § 44 Nr. 2 TV-L entsprechend den Maßgaben der Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vereinbart werden. | |||||
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Letzte Aktualisierung: 29.10.2020 12:36