Das Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Tarifbeschäftigte im Land Brandenburg
Zielgruppe
Beamte und Beschäftigte, die in Personalreferaten/-dezernaten tätig sind sowie Mitglieder von Personalvertretungen
Seminarbeschreibung
Nebentätigkeiten sind nach der Änderung des Landesbeamtengesetzes in 2018 wieder grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Einzelheiten der neuen Rechtslage und die Anforderungen an Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung und an Verbote werden im Seminar intensiv besprochen.
Für Tarifbeschäftigte wurde mit der Einführung des TV-L das "geschriebene" Nebentätigkeitsrecht vereinfacht. Dadurch werden die Anforderungen an die Entscheidungspraxis der Dienststellen wachsen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Allgemeine Grundlagen; Anzeige-/Genehmigungspflichten und Verbote
- Nachweis- und Auskunftspflichten
- Inanspruchnahme von Einrichtungen, Material und Personal
- Rechtsschutzmöglichkeiten und Bezüge zum Disziplinarrecht
- Nebenbeschäftigungen von Tarifbeschäftigten, Tarifvertragliche Regelungen und
arbeitsrechtliche Grundsätze, Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
Methoden: Vortrag, Erfahrungsaustausch, Diskussion
Es wird um Einreichung von Problemfällen gebeten. Als Arbeitsmittel ist das Beamtengesetz und die Nebentätigkeitsverordnung mitzubringen.
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