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Haushaltsrecht
Die Verfolgung von Ansprüchen gemäß § 59 Landeshaushaltsordnung (LHO) - Niederschlagung, Stundung und Erlass von Forderungen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach LHO mit der Software "WiBe Kalkulator"
Letzte Aktualisierung: 16.11.2021 18:15