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Urheberrecht
Zielgruppe
Beamte aller Laufbahnen und vergleichbare Beschäftigte, die mit Lehrtätigkeit, mit der Erarbeitung und Veröffentlichung von Materialien, mit Veranstaltungen und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit beauftragt sind
Seminarbeschreibung
Die Teilnehmenden machen sich mit den Regeln zum Schutz und zur Nutzung schöpferischer Leistungen
vertraut. Die Rechtsprechung und die anstehenden Neuentwicklungen in der Gesetzgebung werden berücksichtigt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Was wird durch das Urheberrecht geschützt? Was nicht geschützt?
(Geschützte Werkarten, Gestaltungshöhe, amtliche Veröffentlichungen, Ideen und
Konzepte, Befristung des Urheberrechts)
- Wie dürfen urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden? (Nutzungsarten,
neu entstehende Nutzungen, ausschließliche und einfache Nutzungsrechte, freigegebene
Werke, Zitate, Eigengebrauch, Quellenangabe)
- Stolpersteine (zulässige und unzulässige Nutzung von Inhalten aus dem Internet,
Bedeutung von AGB-Klauseln, Kopierschutz und andere technische Schutzmaßnahmen,
Urheberschutzrecht in Arbeits- und Dienstverhältnissen, Schutz ausländischer
Urheber)
- Überblick über weite Schutzrechte (Persönlichkeitsrecht, Marke und Gebrauchsmuster,
Datenschutz)
- Welche Folgen haben Verletzungen des Urheberrechts und anderer Schutzrechte?
(Unterlassung, Schadensersatz und andere zivilrechtliche Folgen,
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten)
Methoden: Informationen anhand von Beispielen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Die Teilnehmenden erhalten eine Arbeitsunterlage und haben Gelegenheit, eigene
Problemfälle zur Diskussion zu stellen.
Unabhängig davon haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, bis spätestens 14
Tage vor Beginn des Seminars, ihre Fragen oder Beispiele bei der LAköV einzureichen.
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