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Mediation bei Konfliktlagen
Zielgruppe
Beamte und Beschäftigte aller Laufbahngruppen
Seminarbeschreibung
Mediation als eine Form der Konfliktlösung im Arbeitsumfeld richtet sich an die
betroffenen Parteien, die freiwillig und mit Hilfe einer unparteiischen Mediatorin/eines
Mediators nach verbindlichen Lösungen des Konflikts suchen. Dies betrifft Konflikte
zwischen Kolleginnen/Kollegen, zwischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Vorgesetzten
sowie Konflikte zwischen verschiedenen Arbeitseinheiten. Durch eine auf diesem Wege herbeigeführte Lösung kann auch zukünftig eine konstruktive Zusammenarbeit
der beteiligten Parteien gewährleistet werden.
In einem Mediationsverfahren müssen sich die Parteien aktiv mit ihrem Konflikt
auseinandersetzen und eine eigenverantwortliche Lösung erarbeiten, worin sie durch die
Mediatorinnen und Mediatoren unterstützt werden. Diese gewährleisten, dass die
Inhalte der Mediation vertraulich behandelt werden.
Ziel der Mediation ist eine verbindliche Vereinbarung der Parteien über künftiges
Verhalten. Sollte eine Lösung des Konflikts durch die Parteien nicht möglich sein, ist
das Mindestziel eine Vereinbarung über den Umgang mit dem ungelösten Konflikt.
In der Landesverwaltung Brandenburg ist eine Reihe von Mitarbeitenden beschäftigt,
die eine Ausbildung als Mediatorin bzw. Mediator im Umfang von mindestens 200
Stunden an einer bundesweit anerkannten Ausbildungseinrichtung absolviert haben.
Diejenigen, die sich für eine Tätigkeit als Mediatorin/Mediator für die Landesverwaltung
bereit erklärt haben, bilden den Mediatorenpool der Landesverwaltung, der bei
der LAköV eingerichtet ist und der jederzeit erweitert werden kann.
Die LAköV hilft bei angemeldetem Bedarf bei der Vermittlung einer/eines geeigneten
Mediatorin/Mediators aus dem Mediatorenpool. Voraussetzung für die Vermittlung
ist, dass bei den Konfliktparteien prinzipiell Einigungs- bzw. Kompromissbereitschaft
besteht.
Die Anmeldung oder Anfrage zu einer Mediation ist auf dem Dienstweg unter Einbindung
des Personalreferats/-dezernats über die Fortbildungsbeauftragten des Ressorts
an die LAköV zu richten.
Kostenpflichtige Angebote
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